Unser bisheriger Hausbesorger, Hr. Zettl, geht mit 31.12.2022 in Pension. Die Hausverwaltung hat uns alle vor kurzem informiert, dass aus rechtlichen Gründen ein angestellter Hausbesorger nicht mehr möglich ist und zwei Optionen genannt:

a) Zwei angestellte Hausarbeiter, Kostenschätzung EUR: 95.000,- Das macht weder praktisch noch wirtschaftlich Sinn.

b) Eine externe Reinigungsfirma, Kostenschätzung EUR: 56.000,-
Die mitgeschickte Leistungsbeschreibung passt allerdings nicht zu unserer Siedlung (z. B. wöchentliche Reinigung der Eingangstüren). Weiters sind viele Bereiche nicht (mehr) enthalten und müssten mit Aufträgen und Zusatzkosten an Drittfirmen abgedeckt werden, z. B.: Heizungsbetreuung, Trockner, Teichpflege, Sperrmüll/Sturzgasse. Es gäbe auch keinen mit der Siedlung gut vertrauten Ansprechpartner vor Ort mehr.

Zum Vergleich: Gemäß Betriebskostenabrechnung von 2021 betrug der Posten „Reinigung“ EUR 116.754,- + gesetzliche Dienstgeberbeiträge EUR 20.341,- = EUR 137.096 EUR (netto, exkl. USt.).

Zusammenarbeit mit Hrn. Pracher

Hr. Pracher hat vor kurzem sein Betreuungskonzept für unsere Siedlung an alle Wohnungen verteilt. Sollten Sie es nicht erhalten haben, es steht unter diesem Link zum Download www.pfsr.at/pracher.pdf und als Aushang in allen Quartieren zur Verfügung. Hr. Pracher ist als selbstständiger Unternehmer tätig und könnte so entsprechend der Variante b) seine Leistungen erbringen. Falls sich im Lauf der Zeit unsere Anforderungen ändern, wäre auch eine Kündigung des Vertrags vergleichsweise einfach möglich.

Die im Konzept genannten Leistungen erscheinen uns sehr sinnvoll und die Jahrespauschale für seine Leistungen auf jeden Fall angemessen: EUR 74.482,- (netto, exkl. USt.).

Wir haben mit dem Angebot von Hrn. Pracher die Chance, eine kompetente und serviceorientierte Hausbetreuung als Nachfolgelösung sicher zu stellen und laden Sie ein, diesem Beschluss zuzustimmen.

Sollte dieser Beschluss die erforderliche Mehrheit der Eigentümergemeinschaft erreichen, könnte Hr. Pracher bereits ab 1.1.2023 mit seinem Unternehmen für uns tätig sein und eine lückenlose Betreuung wäre gewährleistet.

Bitte das Beschlussblatt ausfüllen, unterschreiben und so rasch wie möglich, spätestens jedoch bis 5. Dezember 2022 an eine der folgenden Personen übergeben, in deren Postfach einwerfen oder per E-Mail an miteinander@pfsr.at senden.

Bei Rückfragen können Sie sich gerne an die Initiatoren des Umlaufbeschlusses wenden.

Die Initiatorinnen und Initiatoren
Monika Ascher, Bettina Bickel, Johannes Grill, Gundula Langenecker, Gerhard Lang, Christian Moser, Christian Schuster, Daniela Stadlober-Lang

Graz, 20. November 2022

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