Die Qualität der Kellerräume sind sehr unterschiedlich. So gibt es nicht isolierte und feuchte Kellerabteile die nur beding nutzbar sind. Die Wohnungen haben kleine Abstellflächen, für Familien meist zu wenig Platz. Dadurch werden Hütten an die Wohnungen gebaut oder die Sportgeräte stehen vor der Haustür, am Gang oder im Gartenhaus. Zusätzliche Abstellmöglichkeiten könnten hier entgegenwirken.
Wir haben einen Luftschutzkeller, dieser besteht aus mehreren Räumen und hat eine Gesamtgröße von ca. 500 m². Diese Räume stehen seit 25 Jahre ungenützt. Der Luftschutzkeller ist nach den neuen Gesetzen nicht mehr erforderlich. Daher ist eine Umwidmung dieser Räumlichkeiten gesetzlich möglich. Aus dem Luftschutzkeller könnten je nach Größe 50 bis 60 neue und trockene Abstellflächen entstehen.
Die Mieteinnahmen werden in die Betriebskosten einfließen und kommen so jedem Bewohner zugute.
Umsetzung:
Anfang 2021 wird von der Verwaltung eine neuerliche Abstimmung ausgesandt. Wir bitten um rege Teilnahme.