Mit großer Mehrheit hat die Eigentümergemeinschaft im Frühjahr 2021 die Errichtung von zusätzlichen Kellerabteilen in den leer stehenden Bunkerflächen unter den Häusern Prof.-Franz-Spath-Ring 3 und 5 beschlossen. Diese zusätzlichen Kellerabteile können gemietet werden, die Mieterlöse fließen an die  Eigentümergemeinschaft und kommen damit allen Eigentümerinnen und Eigentümern zugute. Weiteres könnte damit eine weitere „Verhüttelung“ unserer Siedlung wieder vermie-den werden.

Die ÖWG teilte in ihrem Schreiben mit, dass sie auf Kosten von über 100.000 EUR käme. In dieser Aussendung werden die Kosten der ohnehin notwendigen Instandhaltungsarbeiten, wie der Trockenlegung der Bunkerräume vermischt. Die permanente Feuchtigkeit schädigt die Substanz der Häuser. Dies ist eine schon vor Jahren notwendige Renovierungsarbeit, die immer aufgeschoben wurde. 

Die Leistungsbeschreibung wird von uns noch überprüft. Die Errichtung und Vermietung von zusätzlichen Kellerabteilen soll durchgeführt werden, wenn auf Sicht von einigen Jahren eine entsprechende Wirtschaftlichkeit für die Eigentümergemeinschaft erwartbar ist. Durch den Leerstand entgehen der Eigentümergemeinschaft aktuell Mieteinnahmen von bis zu 14.000 EUR pro Jahr.

Graz, 26/7/2023


Mit Informationsschreiben an die Eigentümergemeinschaft teilt die ÖWG mit,

dass sie auf Kosten von über 100.000 EUR käme. Sie vermischt dabei ohnehin notwendige Instandhaltungsarbeiten, wie die Trockenlegung der Bunkerräume. Die permanente Feuchtigkeit schädigt die Substanz der Häuser. Dies ist eine schon vor Jahren notwendige Renovierungsarbeit, die aufgeschoben wurde. 

Die genaue Leistungsbeschreibung wird von uns noch überprüft. Die Errichtung und Vermietung von zusätzlichen Kellerabteilen soll durchgeführt werden, wenn auf Sicht von einigen Jahren eine entsprechende Wirtschaftlichkeit für die Eigentümergemeinschaft erwartbar ist.

Graz 25/5/23


NUTZUNG DER LEEREN BUNKERFLÄCHEN ALS ZUSÄTZLICHE KELLERABTEILE Status: Beauftragung liegt bei der Verwaltung

Mit großer Mehrheit hat die Eigentümer:innengemeinschaft im Frühjahr 2021 die Errichtung von zusätzlichen Kellerabteilen in den leer stehenden Bunkerflächen unter den Häusern Prof.-Franz-Spath-Ring 3 und 5 beschlossen. Diese zusätzlichen Kellerabteile können gemietet werden, die Mieterlöse fließen an die Eigentümergemeinschaft und kommen damit allen Eigentümerinnen und Eigentümern zugute.

Es liegt nun an der ÖWG, die Bunkerräume als Kellerräume um zu bauen. Die verbindliche Reservierung wird von der ÖWG nach einer Ausschreibung vorgenommen. Durch den Leerstand entgehen der Eigentümergemeinschaft aktuell Mieteinnahmen von bis zu 14.000 EUR pro Jahr.

Zwischenzeitlich hat die ÖWG die Eigentümer:innen darüber informiert, dass die Kosten für die Errichtung der Lagerflächen weit aus höher sind als projektiert.

Da für uns diese Kosten nicht nachvollziehbar sind, haben wir von der ÖWG am 10.05.2023 den Kostenvoranschlag für dieses Projekt angefordert.